Mitglied werden

Mitglieder in der ÖWA sind Unternehmen oder Organisationen, die sich gliedern in:

Ordentliche Mitglieder

  • Mitglieder von Online-Angeboten mit Online-Werbung (Werbeträger)
  • Vermarktungsgemeinschaften
  • Agenturen, Werbemittler

Außerordentliche Mitglieder

Mitglieder mit Online-Angeboten ohne Online-Werbung

Schritte zur Anmeldung

Um Mitglied zu werden, ist die Beitrittserklärung und ein Aufnahmeantrag unterzeichnet an die ÖWA-Geschäftsstelle zu übermitteln. Diese werden dem ÖWA Vorstand zur Annahme vorgelegt.

Nach Genehmigung des Vorstandes werden die Angebotskennung(en) für das/die eingereichte(n) Online-Angebot(e) erstellt und angelegt. Mit Erhalt der Kennung(en) kann der:die Antragsteller:in mit dem vertaggen und mit dem Test beginnen, der zur Überprüfung der korrekten Implementierung des ÖWA-Tags dient.

Nach Abschluss des Tests kann der:die Antragsteller:in final über den Beitritt entscheiden. Für den Beitritt ist darüber hinaus die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich.

Die Mitgliedschaft in der ÖWA beginnt nach dem Test mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung durch die ÖWA-Geschäftsstelle.