ÖWA: Veröffentlichung ab Jänner 2024 mit neuer Vorgabe

Presse 13.02.2024

Seit 1.1.2024 gibt es für die Veröffentlichung eine neue Vorgabe in der ÖWA: jedes Online-Angebot muss die Zustimmung zum ÖWA-Cookie gemäß Vorgaben aus der DSGVO einholen. Wird die Zustimmung gar nicht oder nur teilweise eingeholt, werden die Daten des Mitglieds von der ÖWA mit dem Vermerk „Keine Veröffentlichung“ gesperrt.

Die neue ÖWA-Vorgabe ist den verschärften Datenschutzbestimmungen auf europäischer Ebene geschuldet. Wer den Consent für das ÖWA-Cookie nicht einholt, darf nicht veröffentlichen. Die Konsequenzen: Daten, die nicht veröffentlicht werden, dürfen in der Werbung des Mitglieds nicht verwendet werden. Darüber hinaus wird bei einer Sperrung durch die ÖWA das entsprechende Quartal im Planungstool „Zervice“ für die Mediaplanung nicht angezeigt. Der ÖWA-Vorstand begründet wie folgt: „Gemäß der Vereinsstatuten- und Richtlinien ist der ÖWA-Vorstand dazu verpflichtet, alle Mitglieder gleich zu behandeln, um eine objektive und vergleichende Ermittlung von Werbekennzahlen für den österreichischen Markt sicherzustellen. Wenn sich ein Mitglied in der Veröffentlichung der Messergebnisse besserstellt als ein anderes Mitglied, ist der Vorstand berechtigt, diese Online-Angebote nicht zu veröffentlichen.“

ÖWA-Vorgabe betrifft veröffentlichte Messewerte
Diese Bestimmung in der ÖWA ist nicht neu, der Verein empfiehlt den Mitgliedern dieses Vorgehen bereits seit 2022. Daher bleiben die Daten auch mit der Vergangenheit vergleichbar. Aus der bisherigen Empfehlung ist nun eine Voraussetzung für die Veröffentlichung geworden. Sie betrifft die Kennzahlen „Page Impressions“, „Visits“, „Unique Clients“ und „Usetime“ und hat dadurch Auswirkung auf die Berechnung der Reichweite der teilnehmenden Online-Angebote.

Die Umstellung erfolgt im Rahmen einer umfassenden Migration aller ÖWA-Mitglieder, die die Online-Angebote auf die Erhebung einer cookieless Client Identity für 2024 vorbereitet. Die Mitglieder hatten sechs Monate Zeit, die Umstellung vorzunehmen, nicht alle Mitglieder haben die Umstellung vollzogen. Zu diesen Mitgliedern zählt auch der ORF, der sich aufgrund einer Formulierung im ORF-Gesetz dazu berechtigt sieht, den Consent für das ÖWA-Cookie nicht einholen zu müssen, um alle Online-Kontakte ohne Einschränkung im Rahmen seiner Berichtspflicht erheben zu können.

Anpassung der Grundgesamtheit für die Reichweite
Mit Beginn des Jahres wurde die Grundgesamtheit für die Berechnung der Reichweite – wie jedes Jahr – angepasst und hat sich gegenüber der letzten Veröffentlichung Dezember 2023 verändert: waren es für das Jahr 2023 noch 7,073 Mio. User lt. Austrian Internet Monitor, sind es für das Jahr 2024 bereits 7,089 Mio. österreichische Internetnutzer:innen ab 14 Jahren. Es kann daher sein, dass ein Online-Angebot mehr Unique User und trotzdem eine prozentuell geringere Reichweite gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres aufweist.

Die Österreichische Webanalyse (ÖWA) ist die einzige vergleichbare und veröffentlichte Webanalyse in Österreich. Sie wurde 1998 mit dem Ziel gegründet, objektive Zahlen für das Internet zu erheben und den Online-Werbemarkt zu fördern. Neben den Messkennzahlen Page Impressions, Visits und Unique Clients, veröffentlicht sie seit 2021 monatliche Reichweiten (Unique User) für alle Onlineangebote der ÖWA. Die ÖWA hat 63 Mitglieder und 4 Lizenznehmer, bestehend aus Werbeträgern, Agenturen und Vermarkter. Als Dienstleister der ÖWA fungieren INFOnline GmbH aus Bonn, Reppublika Data Analytics & Technologies GmbH aus Wien und ISBA Informatik Service-Gesellschaft mbH aus Hamburg.

 

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